AGB

§ 1 – Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Hardt GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Hardt GmbH nicht an, es sei denn, die Hardt GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 – Vertragsschluss und Rücktritt

1. Die Hardt GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Käufers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Hardt GmbH zum Rücktritt berechtigt.

2. Falls der Lieferant von Hardt GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die Hardt GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Hardt GmbH ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird umgehend erstattet.

3. Für den Fall einer Fehllieferung, Falschlieferung oder durch uns zu vertretende Mängel können Waren an uns zurückgesandt werden.

4. Ausgenommen vom Umtausch sind Einzel- und Sondereranfertigungen und auf Kundenwunsch gefertigte oder geänderte Ware.

5. Wir weisen sie nachdrücklich auf das Fernvertragsgesetz §312 b ff BGB hin.

§ 3 – Lieferumfang

Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

§ 4 – Verpackung und Versand

1. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

2. Verpackungen werden Eigentum des Käufers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

§ 5 – Fälligkeit und Zahlung, Verzug

1. Es gelten die mit dem Käufer vereinbarten Zahlungsbedingungen. Kommt der Käufer in einen Zahlungsverzug von min. 7 Tagen, so ist die Hardt GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die Hardt GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Hardt GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. Befindet sich der Käufer nach wirksamer Mahnung oder wegen Nichteinhaltung eines vertraglich nach dem Kalender bestimmten Zahlungstermins i.S.d. § 284 Abs. 2 S. 1 BGB im Verzug, werden für jede weitere Mahnung € 2,- pauschal in Rechnung gestellt.

§ 6 – Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

4. Der Käufer darf die Kaufgegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

§ 7 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Siegburg.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 8 – Sonstiges

1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberühr